Vermietern steht kein generelles Besichtigungsrecht der vermieteten Wohnungen zu. Anderslautende Klauseln in Mietverträgen sind unwirksam. Ein Besichtigungsrecht besteht nur in begründeten Fällen mit Voranmeldung und im Beisein des Mieters. Das sehen die Regelungen vor.

Die einzige Ausnahme, in der ein Vermieter ohne Erlaubnis seines Mieters dessen Wohnung betreten darf, sind Notfälle wie ein Wasserrohrbruch, die dringendes Handeln erfordern. Liegt so ein Fall nicht vor, wäre die Öffnung der Wohnung als Hausfriedensbruch zu bewerten.

Auch mit Voranmeldung hat Ihr Vermieter nur bei berechtigten Anlässen ein Besichtigungsrecht. Dazu zählen zum Beispiel Mängel in Ihrer Wohnung, die repariert werden sollen. Der Vermieter darf dann auch Handwerker, Architekten oder Sachverständige mitbringen. Diese müssen sich vorstellen und auf Verlangen mit ihrer Funktion ausweisen.

Besichtigungsrecht bei Kündigung oder Verkauf

Will Ihr Vermieter nach der Kündigung neu vermieten oder verkaufen, ergibt sich ebenfalls ein Besichtigungsrecht. An bis zu drei Terminen pro Monat müssen Sie als Noch-Mieter einer Besichtigung der Räumlichkeiten durch potentielle Nachmieter oder Kaufinteressenten zustimmen. Diese Termine sind auf je 45 Minuten begrenzt. Die Uhrzeit dürfen Sie als Mieter festlegen.

Betreten nur mit Vorankündigung

Um sein Besichtigungsrecht wahrnehmen zu können, muss Ihr Vermieter den Grund und den Termin grundsätzlich vorher schriftlich bei Ihnen anmelden. Sind Sie berufstätig, gilt eine Ankündigungsfrist von drei Tagen als angemessen, sonst reichen auch 24 Stunden. Falls Ihnen der vorgeschlagene Besichtigungstermin nicht passt, sagen Sie freundlich ab und unterbreiten Sie Alternativen. Gibt Ihr Vermieter keinen Grund für die Besichtigung an, bitten Sie schriftlich um Mitteilung. Wenn lediglich ein Schaden im Bad begutachtet werden soll, sind Besichtigungen weiterer Räume unbegründet und damit unzulässig.

Kontrollbesuche in bestimmten Fällen erlaubt

Fürchtet Ihr Vermieter, dass Sie die Wohnung vertragswidrig nutzen, darf er einen Kontrollbesuch anmelden. Als begründete Verdachtsmomente gelten das unerlaubte Halten von Tieren, Untervermieten oder Betreiben eines Gewerbes. Wenn Sie in berechtigen Fällen das Besichtigungsrecht verwehren, kann das die fristlose Kündigung und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Im Abstand von fünf Jahren darf Ihr Vermieter auch überprüfen, ob Sie Ihren Pflichten nachkommen und die im Mietvertrag vereinbarten Schönheitsreparaturen durchgeführt haben.