Urteil: Miete für Rauchwarnmelder nicht als Betriebskosten umlagefähig!!!
Hintergrund: Vermieter mietet Rauchwarnmelder Die Vermieterin und die Mieter einer Wohnung streiten darüber, inwieweit die Mieter die Kosten für die Miete der Rauchwarnmelder als Betriebskosten tragen müssen. Laut Mietvertrag werden die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung vom Mieter getragen. Unter den dort im Einzelnen aufgelisteten Betriebskostenarten ist auch die Position „Miet- und Wartungskosten für Rauchmelder“ [...]
