Als Hausverwalter vertrete ich die Eigentümer gegenüber Dritten. Das bedeutet,

  • Durchführung und Umsetzung der Beschlüsse aus der Eigentümerversammlung
  • Vertretung der Eigentümer(gemeinschaft) in Rechtsangelegenheiten oder bei unberechtigten Forderungen
  • Beratung zur Lösung gemeinschaftlicher Belange auf der Basis meiner langjährigen Erfahrung
  • Falls notwendig, Organisation und Durchführung außerordentlicher Eigentümerversammlungen